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Häufige Fragen

FAQ: Ersatzbaustoff-Manager & EBV

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen – zum Produkt, zu Demo und Preisen und zur Ersatzbaustoffverordnung. Etwas nicht gefunden? Schreiben Sie uns!

Fragen zum Produkt

Demo, Funktionen, Preise und Technik

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Kann ich die Software vor dem Kauf testen?

Ja — die Live-Demo zeigt alle Funktionen mit Beispieldaten, ohne Anmeldung und ohne Kreditkarte. Nach dem Kauf gilt zusätzlich die 30-Tage-Geld-zurück-Garantie. Ihr Feedback fließt direkt in die Weiterentwicklung ein.

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Was kostet der Ersatzbaustoff-Manager?

Starter 49 €, Professional 149 €, Enterprise 349 € pro Monat (zzgl. USt.), monatlich kündbar. Die Live-Demo ist kostenlos, und es gilt eine 30-Tage-Geld-zurück-Garantie.

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Sind die generierten Dokumente rechtssicher?

Der Ersatzbaustoff-Manager generiert Dokumente basierend auf den aktuellen EBV-Vorschriften vom August 2023. Wir aktualisieren das System kontinuierlich bei Änderungen. Die finale Verantwortung und Prüfung der Dokumente liegt beim Nutzer. Wir können keine Haftung für die Verwendung der generierten Dokumente übernehmen.

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Welche EBV-Version wird unterstützt?

Wir unterstützen die aktuelle Ersatzbaustoffverordnung in der Fassung vom 1. August 2023 (Mantelverordnung). Änderungen der Verordnung werden zeitnah im System umgesetzt.

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Kann ich die Materialklassifizierung manuell überschreiben?

Ja. Das Tool schlägt die Klassifizierung auf Basis Ihrer eingegebenen Laborwerte vor. Sie können sie aber jederzeit manuell anpassen und begründen. Das Deckblatt wird entsprechend Ihrer Entscheidung generiert.

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Wie werden meine Daten gesichert?

Alle Daten werden auf deutschen Servern gespeichert und nach DSGVO verarbeitet. Wir verwenden SSL-Verschlüsselung für alle Datenübertragungen. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

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Kann ich mehrere Nutzer für mein Unternehmen anlegen?

Mehrbenutzer-Funktionalität ist in Entwicklung. Bestandskunden werden als erste informiert und können frühzeitig testen.

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In welchen Formaten kann ich Dokumente exportieren?

Aktuell stehen PDF-Export und CSV-Export zur Verfügung. Weitere Exportformate (z.B. Excel, DATEV-Import) sind in der Planung und werden auf Basis von Nutzerwünschen priorisiert.

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Wie kann ich Feedback geben?

Feedback ist sehr willkommen! Sie können uns direkt über das Kontaktformular, per E-Mail an kontakt@ersatzbaustoff-software.de oder über den In-App-Feedback-Button erreichen.

Weiter unten: Fragen zur Ersatzbaustoffverordnung

Fragen zur Ersatzbaustoffverordnung (EBV)

Rechtliche Grundlagen, Pflichten und Begriffe

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Was ist die Ersatzbaustoffverordnung (EBV)?

Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) ist eine bundesweit gültige Verordnung, die seit dem 1. August 2023 in Kraft ist. Sie regelt einheitlich, unter welchen Voraussetzungen mineralische Ersatzbaustoffe – wie Recycling-Baustoffe, Bodenmaterial oder Schlacken – im Erd- und Straßenbau eingesetzt werden dürfen. Ziel ist es, Boden und Grundwasser vor Schadstoffeinträgen zu schützen.

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Wer ist von der EBV betroffen?

Die EBV betrifft alle Beteiligten in der Lieferkette von Ersatzbaustoffen: Hersteller und Aufbereitungsanlagen (z.B. Recyclingunternehmen, Brecheranlagen), Transporteure sowie Einbauer (z.B. Bauunternehmen, Tiefbaufirmen). Alle drei Parteien haben spezifische Dokumentationspflichten.

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Wer muss ein EBV-Deckblatt erstellen?

Der Hersteller bzw. Abgeber des Ersatzbaustoffs ist für die Erstellung des Lieferscheins (umgangssprachlich 'Deckblatt') nach § 24 EBV verantwortlich. Das Begleitdokument muss das Material beim Transport begleiten; die Pflichten des Verwenders (z.B. Annahme und Aufbewahrung) sind in § 25 EBV geregelt. Lieferscheine sind nach § 24 (4) EBV mindestens 5 Jahre aufzubewahren.

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Wann ist eine Voranzeige erforderlich?

Eine Voranzeige ist bei bestimmten Materialklassen und ab bestimmten Einbauvolumina erforderlich. Nach § 26 Abs. 3 EBV muss sie spätestens vier Wochen vor Beginn des Einbaus bei der zuständigen Behörde eingehen. Für hochwertige Materialklassen (z.B. RC-1, BM-0) ist bei geringen Mengen keine Voranzeige nötig. Für belastete Materialklassen (z.B. RC-3, BM-F2, BM-F3) ist die Voranzeige immer Pflicht.

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Was ist eine Schlussanzeige und wann muss sie eingereicht werden?

Die Schlussanzeige ist die Abschlussmeldung nach abgeschlossener Einbaumaßnahme, für die zuvor eine Voranzeige eingereicht wurde. Sie muss innerhalb von 4 Wochen nach Ende der Einbaumaßnahme bei der Behörde eingehen und enthält die tatsächlich eingebauten Mengen und Materialklassen.

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Was ist das Einbaukataster?

Das Einbaukataster ist eine behördlich geführte Datenbank, in der Einbaumaßnahmen mit Ersatzbaustoffen geografisch und sachlich dokumentiert werden. Einbauer sind verpflichtet, ihre Einbaumaßnahmen für bestimmte Materialklassen im Kataster erfassen zu lassen. Das Kataster dient der langfristigen Nachverfolgung von Ersatzbaustoffen im Untergrund.

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Was passiert bei Verstößen gegen die EBV?

Verstöße gegen die EBV können als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Schwerwiegende Verstöße können auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Zudem können Behörden den Rückbau von rechtswidrig eingebautem Material anordnen, was mit erheblichen Kosten verbunden ist.

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Welche Materialklassen gibt es nach EBV?

Die EBV definiert Materialklassen für verschiedene Ersatzbaustofftypen: Recycling-Baustoffe (RC-1, RC-2, RC-3), Bodenmaterial (BM-0, BM-F1, BM-F2, BM-F3), Baggergut (BG-0 bis BG-F3) sowie weitere Klassen für Schlacken, Aschen und andere mineralische Sekundärrohstoffe. Jede Klasse hat eigene Grenzwerte und Einbaubeschränkungen.

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Was ist der Unterschied zwischen EBV und Mantelverordnung?

Die Mantelverordnung ist der übergeordnete Begriff für das Artikelgesetz, das mehrere Verordnungen gleichzeitig reformierte: die Ersatzbaustoffverordnung (EBV), die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV), die Deponieverordnung (DepV) und die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV). Die EBV ist also ein Teil der Mantelverordnung.

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Muss ich für jede Lieferung ein Deckblatt erstellen?

Ja, für jede einzelne Lieferung von Ersatzbaustoffen muss ein Deckblatt erstellt werden. Dieses begleitet die Lieferung vom Hersteller zur Einbaustelle. Bei häufigen Lieferungen kann das ohne digitale Unterstützung sehr zeitaufwendig werden – genau hier setzt der Ersatzbaustoff-Manager an.

Disclaimer

Die Antworten in diesem FAQ dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen zur EBV empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts oder der zuständigen Umweltbehörde. Die Informationen entsprechen dem Stand Februar 2026.

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