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Speziell für Bauunternehmen und Einbauer von RC-Material

EBV-Einbaudokumentation für Bauunternehmen – ohne Bußgeld-Risiko

Voranzeige, Deckblatt-Prüfung, Kataster, Schlussanzeige – die EBV stellt hohe Anforderungen an Bauunternehmen. Der Ersatzbaustoff-Manager macht die Einbaudokumentation digital, schnell und rechtssicher.

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Digital

Deckblatt-Prüfung mit wenigen Klicks

Automatisch

Erinnerung an Voranzeige-Fristen

Jederzeit

Auskunftsfähigkeit bei Kontrollen

EBV 2023

Immer aktuell nach Gesetzgebung

Die größten EBV-Risiken für Bauunternehmen

Die Ersatzbaustoffverordnung legt die Pflichten nicht nur dem Hersteller auf – auch als Einbauer tragen Sie Verantwortung.

Lieferstopp wegen fehlendem Deckblatt

Der Kontrolleur kommt auf die Baustelle, das Deckblatt ist unvollständig oder fehlt ganz. Die Fuhre wird gestoppt, der Einbau verzögert sich und Bußgelder drohen.

Voranzeige vergessen oder zu spät

Die Voranzeige muss mindestens 10 Werktage vor Einbaubeginn eingereicht werden. In der Projekthektik gerät das schnell in Vergessenheit – mit teuren Konsequenzen.

Katasterpflicht unklar

Welches Material muss im Kataster eingetragen werden? Wer ist dafür zuständig? Diese Fragen sorgen auf vielen Baustellen für Unsicherheit und mangelhafte Dokumentation.

Keine Übersicht über alle Einbaustellen

Bei mehreren parallelen Projekten fehlt die Übersicht: Wo wurde welches RC-Material eingebaut? Für Audits und spätere Kontrollen fehlen die Nachweise.

Ihre digitale EBV-Zentrale auf der Baustelle

Alle Werkzeuge, die Bauunternehmen für die rechtssichere EBV-Einbaudokumentation benötigen – in einem System.

Deckblatt-Prüfung bei Liefereingang

Prüfen Sie eingehende Deckblätter schnell auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Der Ersatzbaustoff-Manager zeigt Ihnen sofort, ob alle Pflichtangaben vorhanden sind und ob die Materialklasse zur geplanten Einbauvariante passt.

Keine fehlerhaften Einbauten mehr

Voranzeige-Management

Erstellen und verwalten Sie Voranzeigen digital. Das System erinnert Sie rechtzeitig an die Einreichung und archiviert alle eingereichten Meldungen. Fristen werden automatisch berechnet.

Keine Fristen mehr verpassen

Digitales Einbaukataster

Dokumentieren Sie georeferenziert, wo welches Material eingebaut wurde. Menge, Materialklasse, Datum und Einbauvariante werden lückenlos erfasst und können bei Bedarf exportiert werden.

Lückenlose Katasterdokumentation

Schlussanzeigen-Assistent

Der Ersatzbaustoff-Manager führt Sie Schritt für Schritt durch die Erstellung der Schlussanzeige. Alle eingebauten Mengen werden automatisch aus der Katasterdokumentation übernommen.

Schlussanzeige in Minuten erstellt

Baustellen-Übersicht

Verwalten Sie alle Ihre Einbaumaßnahmen in einer Übersicht. Sehen Sie auf einen Blick, welche Projekte aktiv sind, welche Voranzeigen laufen und welche Schlussanzeigen noch ausstehen.

Volle Kontrolle über alle Projekte

Sofortige Auskunftsfähigkeit

Bei Behördenkontrollen haben Sie alle Deckblätter, Voranzeigen, Katastereinträge und Schlussanzeigen sofort parat. Kein Suchen in Ordnern, kein Warten auf E-Mails.

Audit-ready in Sekunden

So läuft die EBV-Dokumentation ab

Von der Voranzeige bis zur Schlussanzeige – der Ersatzbaustoff-Manager begleitet Sie durch den gesamten Prozess.

01

Voranzeige einreichen

Das System berechnet die Frist und erinnert Sie. Voranzeige mit einem Klick erstellen und bei der Behörde einreichen.

02

Deckblatt bei Lieferung prüfen

Beim Eingang des Materials prüfen Sie das Deckblatt auf Vollständigkeit. Das System zeigt sofort, ob alles stimmt.

03

Einbau im Kataster erfassen

Nach dem Einbau tragen Sie Menge, Ort und Einbauvariante ein. Das Kataster wird automatisch aktualisiert.

04

Schlussanzeige erstellen

Nach Abschluss der Maßnahme erstellt das System die Schlussanzeige auf Basis der Katasterdaten.

Wichtig: Auch Einbauer sind in der Pflicht

Die EBV schreibt vor, dass nicht nur der Hersteller des Ersatzbaustoffs, sondern auch der Einbauer Dokumentationspflichten hat. Als Bauunternehmen sind Sie für die korrekte Einbauvariante, die Voranzeige und die Katasterdokumentation verantwortlich. Verstösse können mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

Mehr zur Voranzeigepflicht

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