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EBV-Lexikon

EBV-Glossar: Alle Fachbegriffe zur Ersatzbaustoffverordnung

Die Ersatzbaustoffverordnung bringt viele neue Fachbegriffe mit sich. Hier finden Sie alle wichtigen Begriffe einfach erklärt – von BM-0 bis Zuordnungswert.

B

BM-0

BM-0 bezeichnet natürliches, nicht verunreinigtes Bodenmaterial (Böden und Baggergut) nach der Ersatzbaustoffverordnung. Es ist die hochwertigste Kategorie für Bodenmaterial und kann ohne besondere Einschränkungen wiederverwendet werden, sofern die Grenzwerte der EBV eingehalten sind. BM-0 Material hat sehr geringe Schadstoffgehalte, die mit denen von natürlichem Hintergrundmaterial vergleichbar sind.

BM-F1

BM-F1 ist eine Materialklasse für Bodenmaterial nach der EBV mit leicht erhöhten Schadstoffgehalten. Bodenmaterial der Klasse BM-F1 darf nur in bestimmten Einbauvarianten und unter definierten Bedingungen zum Einsatz kommen. Die Grenzwerte für BM-F1 orientieren sich an den Vorsorgewerten des Bodenschutzrechts.

BM-F2

BM-F2 bezeichnet Bodenmaterial mit mäßig erhöhten Schadstoffgehalten nach der EBV. Für den Einbau von BM-F2 gelten strengere Anforderungen an den Einbauort und die Einbauvariante. Der Einsatz ist auf technische Bauwerke und versiegelte Flächen beschränkt, um eine Ausbreitung von Schadstoffen zu verhindern.

BM-F3

BM-F3 ist die Klasse für stark belastetes Bodenmaterial mit den höchsten erlaubten Schadstoffgehalten unter den BM-Klassen. BM-F3-Material unterliegt den strengsten Einschränkungen und darf nur in sehr begrenzten Einbauvarianten, typischerweise unter vollversiegelten Flächen, verwendet werden. Eine Voranzeige ist immer erforderlich.

D

Deckblatt

Das Deckblatt ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Begleitdokument für die Lieferung und den Einbau von Ersatzbaustoffen nach §22 EBV. Es muss den gesamten Transportweg von der Aufbereitungsanlage bis zur Einbaustelle begleiten und vom Hersteller, Transporteur und Einbauer unterzeichnet werden. Das Deckblatt enthält unter anderem: Materialklasse, Herkunft, Einbaustelle, Mengenangaben und die zugehörige Güteüberwachungsnummer.

E

EBV

EBV steht für Ersatzbaustoffverordnung (offiziell: Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke). Die EBV ist seit dem 1. August 2023 bundesweit in Kraft und regelt einheitlich, unter welchen Voraussetzungen mineralische Abfälle als Ersatzbaustoffe im Erd- und Straßenbau eingesetzt werden dürfen. Sie ist Teil der sogenannten Mantelverordnung.

Einbauvariante

Die Einbauvariante beschreibt gemäß EBV den konkreten technischen und hydrogeologischen Kontext, in dem ein Ersatzbaustoff eingebaut wird. Unterschieden wird unter anderem zwischen dem Einbau unter wasserdurchlässiger Deckschicht, unter wasserundurchlässiger Deckschicht sowie verschiedenen Abständen zum Grundwasser. Welche Einbauvariante vorliegt, bestimmt maßgeblich, welche Materialklassen zulässig sind.

Ersatzbaustoff

Ersatzbaustoffe sind mineralische Sekundärrohstoffe, die anstelle natürlicher Primärrohstoffe im Erd- und Straßenbau eingesetzt werden können. Die EBV unterscheidet verschiedene Kategorien: Recycling-Baustoffe (RC), Bodenmaterial (BM), Baggergut (BG), Stahlwerksschlacke (SW), Hochofenstückschlacke (HOS), Hüttensand (HS), Kupferhüttenmaterial (KHM), Schmelzkammergranulat (SKG), Hausmüllverbrennungsasche (HMVA) und Braunkohlenfilterasche (BKFA).

G

Grenzwert

Grenzwerte in der EBV sind die gesetzlich festgelegten maximalen Schadstoffkonzentrationen, die ein Ersatzbaustoff aufweisen darf, um in eine bestimmte Materialklasse eingestuft zu werden. Sie basieren auf ökotoxikologischen und hydrogeologischen Risikobetrachtungen. Überschreitet ein Material die Grenzwerte einer Klasse, muss es in eine niedrigere Klasse eingestuft oder der Entsorgung zugeführt werden.

Güteüberwachung

Die Güteüberwachung ist ein System zur kontinuierlichen Qualitätssicherung bei der Herstellung von Ersatzbaustoffen. Sie umfasst Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) sowie regelmäßige externe Fremdüberwachungen durch akkreditierte Prüfstellen. Hersteller von Ersatzbaustoffen sind nach EBV zur Güteüberwachung verpflichtet. Die zugehörige Güteüberwachungsnummer muss auf dem Deckblatt angegeben werden.

K

Kataster

Das Einbaukataster ist eine georeferenzierte Datenbank, in der der Einbauort, die Art und Menge sowie die Klasse der eingebauten Ersatzbaustoffe dokumentiert werden. Bestimmte Einbaumaßnahmen müssen nach EBV in einem behördlichen Kataster eingetragen werden. Der Ersatzbaustoff-Manager bietet eine digitale Kataster-Funktion zur einfachen Dokumentation.

M

Mantelverordnung

Die Mantelverordnung ist der umgangssprachliche Begriff für das Artikelgesetz, das neben der EBV auch die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) und die Deponieverordnung (DepV) novellierte. Sie trat am 1. August 2023 in Kraft und schafft einen bundeseinheitlichen Rahmen für den Umgang mit mineralischen Abfällen und verunreinigten Böden.

Materialklasse

Materialklassen sind die von der EBV definierten Gütestufen für Ersatzbaustoffe. Jede Materialart hat ihr eigenes Klassensystem: Recycling-Baustoffe (RC-1 bis RC-3), Bodenmaterial (BM-0 bis BM-F3), Baggergut (BG-0 bis BG-F3) usw. Die Klasse eines Materials bestimmt, in welchen Einbauvarianten es verwendet werden darf.

P

Probenahme

Probenahme bezeichnet die fachgerechte Entnahme von repräsentativen Materialproben aus einem Ersatzbaustoff-Lieferstrom oder Einbauort zur Analyse der Schadstoffgehalte. Die EBV stellt strenge Anforderungen an die Durchführung der Probenahme (z.B. nach DIN EN 932-1 oder LAGA PN 98), um sicherzustellen, dass die Analyseergebnisse repräsentativ sind.

R

RC-1

RC-1 ist die höchste Qualitätsklasse für Recycling-Baustoffe (RC = Recycling Concrete / Recycling Construction Material) nach der EBV. RC-1-Material hat sehr geringe Schadstoffgehalte und kann in den meisten Einbauvarianten ohne besondere Einschränkungen eingesetzt werden. Typische RC-1-Materialien sind hochwertig aufbereiteter Betonbruch mit wenig Fremdbestandteilen.

RC-2

RC-2 ist eine mittlere Qualitätsklasse für Recycling-Baustoffe nach der EBV. RC-2-Material hat etwas höhere Schadstoffgehalte als RC-1 und darf in bestimmten, weniger empfindlichen Einbauvarianten eingesetzt werden. Typisches RC-2-Material ist gemischter Bauschutt mit einem gewissen Anteil an Ziegel oder anderen mineralischen Bestandteilen.

RC-3

RC-3 ist die unterste Qualitätsklasse für Recycling-Baustoffe nach der EBV. RC-3-Material weist die höchsten Schadstoffgehalte unter den RC-Klassen auf und darf nur in stark eingeschränkten Einbauvarianten verwendet werden, typischerweise unter vollversiegelten Flächen oder in geschlossenen Konstruktionen. Für RC-3 ist in der Regel immer eine Voranzeige erforderlich.

S

Schlussanzeige

Die Schlussanzeige ist die Pflichtmeldung an die zuständige Behörde nach Abschluss einer Einbaumaßnahme, für die zuvor eine Voranzeige erstattet wurde. Sie muss innerhalb von 4 Wochen nach Einbauende eingereicht werden und enthält Angaben über die tatsächlich eingebauten Mengen und den Einbauort. Zusammen mit der Voranzeige bildet sie die behördliche Dokumentation des Einbauvorgangs.

V

Voranzeige

Die Voranzeige ist eine gesetzlich vorgeschriebene Meldung an die zuständige Behörde, die mindestens 10 Werktage vor Beginn des Einbaus bestimmter Ersatzbaustoffe eingereicht werden muss. Die Voranzeigeverpflichtung gilt ab bestimmten Materialmengen oder bei bestimmten Materialklassen. Sie enthält Angaben zu Einbauort, Material, Menge, Einbauvariante und den beteiligten Unternehmen.

Z

Zuordnungswert

Zuordnungswerte sind die in der EBV festgelegten Schadstoffkonzentrationen, anhand derer ein Ersatzbaustoff einer bestimmten Materialklasse zugeordnet wird. Sie ergeben sich aus Eluat- und Feststoffuntersuchungen des Materials. Der Zuordnungswert ist damit das Bindeglied zwischen der Laboranalyse und der Klassifizierung des Materials nach EBV.

Die 5 meistgesuchten EBV-Definitionen

Was ist die Ersatzbaustoffverordnung (EBV)?

Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) ist eine deutsche Verordnung, die seit August 2023 bundesweit einheitlich den Einsatz mineralischer Ersatzbaustoffe wie Recycling-Baustoffe, Bodenmaterial oder Schlacken im Erd- und Straßenbau regelt. Sie legt Grenzwerte und Einbaubedingungen fest, die Boden und Grundwasser schützen sollen.

Was bedeutet RC-1, RC-2 und RC-3?

RC-1, RC-2 und RC-3 sind Materialklassen für Recycling-Baustoffe (Bauschutt) nach der EBV. RC-1 ist die strengste Klasse mit den niedrigsten Schadstoffgehalten, RC-3 die am wenigsten strenge. Die Klasse bestimmt, in welchen Einbauvarianten das Material verwendet werden darf.

Was ist ein Deckblatt nach EBV?

Das Deckblatt ist ein Pflichtdokument nach §22 EBV, das jeden Lieferschein für Ersatzbaustoffe begleiten muss. Es enthält Angaben zum Material (Klasse, Herkunft), zur Einbaustelle und zum Empfänger und dient als Nachweis der ordnungsgemäßen Verwendung.

Was ist eine Voranzeige nach EBV?

Eine Voranzeige ist die Pflichtmeldung an die zuständige Behörde, bevor bestimmte Mengen an Ersatzbaustoffen eingebaut werden. Sie muss mindestens 10 Werktage vor Einbaubeginn erfolgen und enthält Angaben zu Material, Menge, Einbauort und Einbauvariante.

Was sind BM-Klassen (BM-0, BM-F1, BM-F2, BM-F3)?

BM-Klassen bezeichnen die Güte von Bodenmaterial nach der EBV. BM-0 ist unkontaminiertes Bodenmaterial, während BM-F1 bis BM-F3 zunehmend höhere Schadstoffgehalte aufweisen. Die Klasse bestimmt, wo und wie das Bodenmaterial wiederverwendet werden darf.

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