Zum Inhalt springen

EBV-Grenzwerte

Die gesetzlichen Grenzwerte der Ersatzbaustoffverordnung im Detail.

Was sind EBV-Grenzwerte?

Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) legt fest, unter welchen Bedingungen mineralische Abfälle als Ersatzbaustoffe eingesetzt werden dürfen. Die Grenzwerte sind in drei Kategorien unterteilt: Zuordnungswerte, Prüfwerte und Eluatwerte.

Die drei RC-Klassen

Die EBV unterscheidet drei Qualitätsklassen für Recycling-Baustoffe:

  • RC-1 (RC-Gut): Hochwertigste Qualität, uneingeschränkt einsetzbar
  • RC-2 (RC-Material): Mittelqualität, eingeschränkter Einsatz möglich
  • RC-3 (Abfall): Unterste Qualität, nur mit Einschränkungen nutzbar

Zuordnungswerte

Die Zuordnungswerte legen fest, welche Schadstoffgehalte in einem Baustoff enthalten sein dürfen. Sie werden üblicherweise als Massenprozent (mg/kg TM) angegeben. Bei der Überschreitung von Zuordnungswerten gelten folgende Regeln:

  • Unterhalt des Z0-Werts: Uneingeschränkter Einbau möglich
  • Zwischen Z0 und Z1: Eingeschränkter Einbau möglich
  • Über Z1: Kein Einbau als Ersatzbaustoff gestattet

Eluatwerte

Eluatwerte beschreiben, wie stark Schadstoffe bei Kontakt mit Wasser ausgewaschen werden können. Sie werden in mg/l angegeben und sind entscheidend für den Grundwasserschutz.

Prüfwerte

Prüfwerte dienen der Qualitätskontrolle. Werden sie überschritten, sind weitere Untersuchungen erforderlich, um die Verwendbarkeit zu prüfen.

Praktische Bedeutung

Die korrekte Einstufung Ihrer Materialien nach den EBV-Grenzwerten ist entscheidend, um Bußgelder zu vermeiden. Der Ersatzbaustoff-Manager unterstützt Sie dabei, alle Werte korrekt zu berechnen und die Dokumentation rechtssicher zu erstellen.

Grenzwerte einfach berechnen

Berechnen Sie die Einstufung Ihrer Materialien automatisch mit dem Ersatzbaustoff-Manager.

Kostenlos testen